Glossar für Vermieter
Was ein Begriff bedeutet, wo er im Gesetz steht und was daraus für Sie als private Vermieterin oder privater Vermieter folgt — kurz und ohne Umwege. Definitionen, keine Anleitungen: Wie Sie etwas konkret umsetzen, steht im Ratgeber.
B
- BestellerprinzipDas Bestellerprinzip legt fest, dass bei der Wohnungsvermietung derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt hat, in der Regel der Vermieter.
- BetriebskostenBetriebskosten sind die laufenden Kosten aus Eigentum und Gebrauch eines Grundstücks, die Vermieter nach § 556 BGB und der BetrKV auf Mieter umlegen dürfen.
- BonitätsprüfungDie Bonitätsprüfung ist die Prüfung der Zahlungsfähigkeit eines Mietinteressenten, etwa über eine SCHUFA-Auskunft, bevor der Mietvertrag geschlossen wird.
E
- EigenbedarfEigenbedarf ist der Kündigungsgrund des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB: Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich, Familienangehörige oder seinen Haushalt.
- EnergieausweisDer Energieausweis dokumentiert den Energiebedarf oder -verbrauch eines Gebäudes; bei Vermietung ist er vorzulegen und in Anzeigen zu nennen (§§ 79 ff. GModG).
- ErhaltungssatzungEine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB stellt in einem Gebiet Abriss, Umbau und Nutzungsänderung von Gebäuden unter kommunalen Genehmigungsvorbehalt.
- ExposéDas Exposé ist die Beschreibung einer Immobilie mit Daten, Fotos und Grundriss für Interessenten; bei der Vermietung übernimmt meist die Anzeige diese Rolle.
G
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelte Energiestandards und Heizungen in Gebäuden; seit dem 29. Juli 2026 heißt es Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
- Gemeindliches VorkaufsrechtDas gemeindliche Vorkaufsrecht (§ 24 BauGB) erlaubt der Gemeinde, beim Grundstücksverkauf in bestimmten Gebieten statt des Käufers in den Vertrag einzutreten.
- GrunderwerbsteuerDie Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer auf den Kauf von Grundstücken und Wohnungen; ihr Satz liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.
- GrundsteuerDie Grundsteuer ist eine jährliche Gemeindesteuer auf Grundbesitz, die der Eigentümer schuldet und als Betriebskosten auf die Mieter umlegen kann.
I
K
- KaltmieteDie Kaltmiete ist das Entgelt für die Nutzung der Wohnung ohne Betriebskosten; als Nettokaltmiete ist sie Bezugsgröße für Mietspiegel, Bremse und Kaution.
- KappungsgrenzeDie Kappungsgrenze begrenzt Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis auf 20 %, in angespannten Gebieten auf 15 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB).
- KleinreparaturklauselDie Kleinreparaturklausel überträgt dem Mieter die Kosten kleiner Reparaturen an häufig benutzten Teilen der Wohnung; wirksam nur mit Höchstgrenzen.
- KurzzeitvermietungKurzzeitvermietung ist die Überlassung von Wohnraum für Tage oder Wochen an wechselnde Gäste; sie unterliegt Registrierungspflicht und Zweckentfremdungsrecht.
L
M
- MaklerprovisionDie Maklerprovision ist das Entgelt des Immobilienmaklers; bei der Vermietung zahlt sie seit 2015 der Auftraggeber, meist der Vermieter (Bestellerprinzip).
- MietausfallversicherungEine Mietausfallversicherung ersetzt Vermietern ausbleibende Mietzahlungen für eine begrenzte Zeit, meist nach Bonitätsprüfung und mit Selbstbehalt.
- MietenaufsichtDie Mietenaufsicht ist eine von der Berliner SPD vorgeschlagene Landesbehörde, die überhöhte Mieten ermitteln, verfolgen und mit Bußgeldern ahnden soll.
- MietendeckelDer Mietendeckel war das Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung (MietenWoG) von 2020; das Bundesverfassungsgericht erklärte es am 25. März 2021 für nichtig.
- MietenkatasterDas Mietenkataster ist eine Behördendatenbank, in der Vermieter Miete und Vertragsdaten jeder Mietwohnung melden müssen; Berlin beschloss es am 2. Juli 2026.
- MietenstoppEin Mietenstopp ist die politische Forderung, Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen für einen festen Zeitraum gesetzlich auszusetzen.
- MieterhöhungEine Mieterhöhung ist die Anpassung der Miete im laufenden Mietverhältnis; bei Wohnraum ist sie nur auf den in §§ 557 bis 560 BGB geregelten Wegen möglich.
- MieterselbstauskunftDie Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen, in dem Mietinteressenten dem Vermieter vor Vertragsabschluss Angaben zu Person und Zahlungsfähigkeit machen.
- MietkautionDie Mietkaution ist die Sicherheit des Mieters nach § 551 BGB: höchstens drei Nettokaltmieten, in drei Raten zahlbar, getrennt vom Vermögen des Vermieters.
- MietminderungMietminderung ist die kraft Gesetzes eintretende Herabsetzung der Miete nach § 536 BGB, solange ein Mangel die Tauglichkeit der Wohnung erheblich einschränkt.
- MietpreisbremseDie Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Neuvermietung in ausgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
- MietschuldenfreiheitsbescheinigungDie Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist eine Erklärung des bisherigen Vermieters, dass keine Mietrückstände bestehen; einen Anspruch darauf gibt es nicht.
- MietspiegelEin Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete einer Gemeinde nach § 558c BGB; der qualifizierte Mietspiegel folgt § 558d BGB.
- MietwucherMietwucher ist die strafbare Ausnutzung einer Zwangslage durch eine überhöhte Miete (§ 291 StGB); die Vorstufe ist die Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG.
- MilieuschutzMilieuschutz ist die soziale Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB: Umbau, Abriss, Nutzungsänderung und oft Umwandlung in Eigentum sind dort genehmigungspflichtig.
- MöblierungszuschlagDer Möblierungszuschlag ist der Anteil der Miete, den ein Vermieter für die mitvermietete Einrichtung verlangt; im BGB ist er bislang nicht geregelt.
- ModernisierungsumlageDie Modernisierungsumlage erlaubt Vermietern nach § 559 BGB, jährlich 8 Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete aufzuschlagen, mit Deckel je m².
O
S
- SanierungspflichtSanierungspflicht meint gesetzliche Nachrüstpflichten für Bestandsgebäude wie § 35 GModG; eine allgemeine Pflicht zur energetischen Sanierung gibt es nicht.
- SchönheitsreparaturenSchönheitsreparaturen sind Tapezieren, Streichen und Lackieren von Wänden, Decken, Heizkörpern, Türen und Fenstern; gesetzlich Sache des Vermieters.
- SozialwohnungEine Sozialwohnung ist eine öffentlich geförderte Mietwohnung mit Belegungs- und Mietpreisbindung; vermietet wird nur an Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins.
- StaffelmieteStaffelmiete ist eine Miete, bei der nach § 557a BGB künftige Erhöhungen als feste Geldbeträge mit Termin bereits im Mietvertrag stehen.
U
V
- Vergesellschaftung von WohnungsunternehmenVergesellschaftung ist die Überführung großer Wohnungsbestände in Gemeineigentum gegen Entschädigung nach Art. 15 GG; Berlin beschloss 2026 ein Rahmengesetz.
- VormieteDie Vormiete ist die Miete, die der Vormieter zuletzt schuldete; nach § 556e BGB darf sie bei Neuvermietung auch über der Mietpreisbremse verlangt werden.
- VorvermieterbescheinigungDie Vorvermieterbescheinigung ist eine freiwillige Bestätigung des bisherigen Vermieters über Dauer und Verlauf des Mietverhältnisses eines Wohnungsbewerbers.
W
- WarmmieteDie Warmmiete ist die Summe aus Kaltmiete und allen Betriebskostenvorauszahlungen samt Heizung und Warmwasser, also die monatliche Gesamtzahlung des Mieters.
- WohnflächeDie Wohnfläche ist die anrechenbare Grundfläche einer Wohnung nach der Wohnflächenverordnung; Balkone zählen meist zu einem Viertel, Dachschrägen zur Hälfte.
- WohnungsaufsichtDie Wohnungsaufsicht ist die kommunale Behörde, die nach Landesrecht Mindeststandards für Wohnraum durchsetzt und Eigentümern Instandsetzung anordnen kann.
- WohnungsgeberbestätigungDie Wohnungsgeberbestätigung ist die nach § 19 BMG vorgeschriebene Bestätigung des Vermieters über den Einzug, die der Mieter für die Anmeldung braucht.
- WohnungsübergabeprotokollEin Wohnungsübergabeprotokoll dokumentiert Zustand, Zählerstände und Schlüssel einer Wohnung bei Ein- oder Auszug; es ist freiwillig, aber beweiskräftig.
Z
- ZeitmietvertragEin Zeitmietvertrag ist ein nach § 575 BGB befristeter Wohnraummietvertrag, der ohne Kündigung endet und einen gesetzlichen Befristungsgrund braucht.
- ZweckentfremdungZweckentfremdung ist die Nutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken als Wohnen (Ferienwohnung, Gewerbe, langer Leerstand); in vielen Städten genehmigungspflichtig.