Steuern & Finanzen

Mietausfallversicherung

Eine Mietausfallversicherung ersetzt Vermietern ausbleibende Mietzahlungen für eine begrenzte Zeit, meist nach Bonitätsprüfung und mit Selbstbehalt.

Nicolai Schmid·Gründer von Nunc MietProfi·Aktualisiert am

Eine Mietausfallversicherung ist eine freiwillige Versicherung des Vermieters gegen den Ausfall vertraglich geschuldeter Miete. Sie springt ein, wenn der Mieter nicht zahlt, üblicherweise für eine begrenzte Zahl von Monatsmieten oder bis zu einer Höchstsumme. Eine gesetzliche Grundlage oder Pflicht gibt es nicht. Umfang und Bedingungen ergeben sich allein aus dem Versicherungsvertrag.

Zu unterscheiden sind zwei Bausteine. Der Mietausfall wegen Zahlungsverzug ist der Kern der eigenständigen Police. Der Mietverlust nach einem Sachschaden, etwa wenn die Wohnung nach Brand oder Wasserschaden unbewohnbar ist, wird häufig schon über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Erweiterte Tarife („Mietnomadenversicherung") ersetzen zusätzlich Schäden und Räumungskosten, die ein zahlungsunwilliger Mieter hinterlässt.

Was für Vermieter zählt

Für einen Vermieter mit einer oder zwei Wohnungen wiegt ein Ausfall schwer, weil keine anderen Einheiten ihn auffangen. Genau darauf zielt die Versicherung, sie ist aber an Bedingungen geknüpft: Fast alle Anbieter verlangen vor Mietbeginn eine dokumentierte Bonitätsprüfung des Mieters, bei bestehenden Mietverhältnissen eine Wartezeit von drei bis sechs Monaten, einen Selbstbehalt und den vorrangigen Zugriff auf die Mietkaution. Geleistet wird in der Regel erst, wenn Mahnung, Kündigung und Räumungsklage nachweisbar eingeleitet sind.[1] Die Prämie trägt der Vermieter; sie zählt nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten, ist aber steuerlich als Werbungskosten aus Vermietung abziehbar. Die Versicherung ersetzt keine sorgfältige Mieterauswahl. Wer Mieterselbstauskunft und Einkommensnachweise ordentlich prüft, erfüllt damit zugleich die Voraussetzung, die die Versicherer ohnehin stellen.

Verwandte Begriffe

Dieser Beitrag gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Mietrecht und Steuern wenden Sie sich bitte an eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Steuerberatung.