Übergabe & Betrieb

Betriebskosten

Betriebskosten sind die laufenden Kosten aus Eigentum und Gebrauch eines Grundstücks, die Vermieter nach § 556 BGB und der BetrKV auf Mieter umlegen dürfen.

Nicolai Schmid·Gründer von Nunc MietProfi·Aktualisiert am

Ausführlich im RatgeberNebenkosten bei Neuvermietung festlegen: Vorauszahlung statt Schätzung

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen (§ 556 Abs. 1 BGB, § 1 BetrKV).[1] Welche das sind, zählt die Betriebskostenverordnung in 17 Positionen abschließend auf: von der Grundsteuer über Wasser, Heizung, Aufzug, Müllabfuhr, Gebäudereinigung und Hauswart bis zu Versicherungen und „sonstigen Betriebskosten" (§ 2 BetrKV).[2] Ausdrücklich keine Betriebskosten sind Verwaltungskosten sowie Instandhaltung und Instandsetzung.

Umgangssprachlich heißen sie Nebenkosten. Im Mietrecht ist der Begriff enger: Nur die in der Verordnung genannten Kosten sind umlagefähig, und nur, wenn der Mietvertrag ihre Umlage vereinbart. Ohne Vereinbarung sind sie mit der Kaltmiete abgegolten.

Was für Vermieter zählt

Für Privatvermieter sind drei Punkte entscheidend. Erstens die Vereinbarung: Ein Verweis auf § 2 BetrKV im Mietvertrag genügt; „sonstige Betriebskosten" sollten einzeln benannt sein. Zweitens die Form: Vorauszahlungen sind jährlich abzurechnen, und die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, sonst sind Nachforderungen ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 BGB). Eine Pauschale wird dagegen nicht abgerechnet. Drittens die Abgrenzung: Reparaturen, Erhaltungsrücklage und Verwaltergebühr bleiben beim Vermieter, auch wenn die WEG-Abrechnung sie mit ausweist. Heiz- und Warmwasserkosten folgen zusätzlich der Heizkostenverordnung. Kaltmiete plus Betriebskosten ergeben die Warmmiete. Wie Sie die Vorauszahlung bei einer Neuvermietung ansetzen, steht im Ratgeber.

Verwandte Begriffe

Dieser Beitrag gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Mietrecht und Steuern wenden Sie sich bitte an eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Steuerberatung.