Steuern & Finanzen
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine jährliche Gemeindesteuer auf Grundbesitz, die der Eigentümer schuldet und als Betriebskosten auf die Mieter umlegen kann.
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Grundbesitz, die den Gemeinden zusteht. Rechtsgrundlage ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Schuldner ist, wem das Grundstück bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist, also der Eigentümer.[1] Die Höhe ergibt sich in drei Schritten: Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert fest und multipliziert ihn mit der Steuermesszahl; auf diesen Messbetrag wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an.[2]
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die reformierte Grundsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die alten Einheitswerte aus den Jahren 1964 (West) und 1935 (Ost) für verfassungswidrig erklärt. Elf Länder wenden das Bundesmodell an; Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Modelle. Die Reform sollte in der Summe aufkommensneutral sein. Für das einzelne Objekt kann der Bescheid trotzdem deutlich höher oder niedriger ausfallen als zuvor.
Was für Vermieter zählt
Die Grundsteuer gehört zu den „laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks" und ist damit nach § 2 Nr. 1 BetrKV umlagefähig.[3] Voraussetzung ist eine wirksame Betriebskostenvereinbarung im Mietvertrag; ohne sie bleibt die Steuer beim Vermieter. Bei einer einzelnen Eigentumswohnung ergeht der Bescheid direkt an Sie. Bei einem Mehrfamilienhaus wird der Gesamtbetrag nach dem vertraglichen Verteilerschlüssel auf die Wohnungen verteilt. Umlegbar ist der im Abrechnungsjahr tatsächlich gezahlte Betrag, auch wenn er nach der Reform gestiegen ist. Als laufender Posten der Betriebskosten ist die Grundsteuer von der einmaligen Grunderwerbsteuer beim Kauf zu unterscheiden.
Rechtslage (Stand September 2026)
Die Reform ist umgesetzt, die ersten Bescheide nach neuem Recht sind ergangen. Gemeinden dürfen seit 2025 für baureife, unbebaute Grundstücke einen erhöhten Hebesatz festlegen (Grundsteuer C). Politisch wird die Umlagefähigkeit infrage gestellt: Die Berliner SPD fordert in ihrem Wahlprogramm 2026, die Umlage auf die Miete abzuschaffen. Das wäre eine Änderung von Bundesrecht und ist nicht beschlossen.
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Dieser Beitrag gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Mietrecht und Steuern wenden Sie sich bitte an eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Steuerberatung.