Mieterauswahl & Unterlagen
Bonitätsprüfung
Die Bonitätsprüfung ist die Prüfung der Zahlungsfähigkeit eines Mietinteressenten, etwa über eine SCHUFA-Auskunft, bevor der Mietvertrag geschlossen wird.
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Bonität bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft, Zahlungspflichten zu erfüllen. Bei der Vermietung meint Bonitätsprüfung alle Schritte, mit denen der Vermieter vor Vertragsschluss einschätzt, ob die Miete dauerhaft gezahlt wird: Einkommensnachweise, Fragen in der Mieterselbstauskunft und Auskünfte von Auskunfteien wie der SCHUFA. Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht. Wer sie vornimmt, verarbeitet personenbezogene Daten und braucht dafür eine Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) vor dem Mietinteresse, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliches Schuldverhältnis) danach.[1]
Die Datenschutzkonferenz (DSK) ordnet die Bonitätsauskunft der letzten Stufe zu: Sie ist erst zulässig, wenn der Vermieter sich für einen bestimmten Interessenten entschieden hat, also kurz vor Vertragsabschluss. Von allen Besichtigenden eine SCHUFA-Auskunft zu verlangen, ist danach nicht erlaubt.[2]
Was für Vermieter zählt
Zwei Wege sind zu unterscheiden. Erstens kann der Interessent selbst eine für die Wohnungssuche bestimmte Bonitätsauskunft bei einer Auskunftei anfordern und vorlegen; sie enthält nur die dafür nötigen Angaben. Die vollständige Datenkopie nach Art. 15 DSGVO, die jeder über sich selbst erhalten kann, darf der Vermieter dagegen nicht verlangen, weil sie deutlich mehr offenlegt als erforderlich. Zweitens kann der Vermieter selbst bei einer Auskunftei anfragen. Das setzt einen Vertrag mit der Auskunftei voraus und ist unzulässig, wenn bereits ausreichende Nachweise vorliegen. Eine im Formular abverlangte Einwilligung trägt die Abfrage nicht, da sie unter dem Druck des Vertragsabschlusses nicht freiwillig wäre.
Für Vermieter mit wenigen Wohnungen heißt das: Die Prüfung ist erlaubt, aber spät, zielgerichtet und auf eine Person begrenzt. Einkommensnachweise dürfen geschwärzt sein. Daten abgelehnter Bewerber sind nach Abschluss der Auswahl zu löschen, wegen möglicher AGG-Ansprüche spätestens nach sechs Monaten. Ein negativer SCHUFA-Eintrag ist ein Indiz, keine Diagnose; die Entscheidung bleibt beim Vermieter.
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Dieser Beitrag gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Mietrecht und Steuern wenden Sie sich bitte an eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Steuerberatung.