Mieterauswahl & Unterlagen

Vorvermieterbescheinigung

Die Vorvermieterbescheinigung ist eine freiwillige Bestätigung des bisherigen Vermieters über Dauer und Verlauf des Mietverhältnisses eines Wohnungsbewerbers.

Nicolai Schmid·Gründer von Nunc MietProfi·Aktualisiert am

Die Vorvermieterbescheinigung ist ein Schreiben des bisherigen Vermieters, in dem er einem ausziehenden Mieter das Mietverhältnis bestätigt: Beginn und Ende, Höhe der Miete, pünktliche Zahlung, keine offenen Forderungen, gegebenenfalls der Zustand der Wohnung. Der Begriff ist gesetzlich nicht definiert. Inhalt und Form sind frei; oft wird die Bescheinigung mit der enger gefassten Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gleichgesetzt. Nicht zu verwechseln ist sie mit der Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG, die umgangssprachlich ebenfalls „Vermieterbescheinigung“ heißt, aber eine melderechtliche Pflicht ist.

Ein Anspruch darauf besteht nicht. Der BGH hat 2009 entschieden, dass ein Mieter von seinem früheren Vermieter keine Bescheinigung verlangen kann, die über eine Quittung für gezahlte Miete hinausgeht. Eine solche Erklärung sei weder verkehrsüblich noch vertragliche Nebenpflicht.[1] Anspruch hat der Mieter nur auf Quittungen über seine Zahlungen (§ 368 BGB).

Was für Vermieter zählt

Als künftiger Vermieter dürfen Sie die Vorlage einer Vorvermieterbescheinigung nicht zur Bedingung machen. Die Datenschutzkonferenz stellt klar, dass eine Bescheinigung, auf die der Bewerber keinen Anspruch hat, von ihm auch nicht verlangt werden kann. Ebenso unzulässig ist die Frage nach Namen oder Telefonnummer des bisherigen Vermieters, um selbst nachzufragen. Zulässig bleibt die Frage nach erheblichen Pflichtverletzungen im laufenden Mietverhältnis, etwa Zahlungsrückständen, die eine Kündigung rechtfertigen würden.[2]

Als bisheriger Vermieter entscheiden Sie frei, ob Sie eine Bescheinigung ausstellen. Wer sie ausstellt, sollte nur bestätigen, was zutrifft und was er belegen kann. Legt ein Bewerber eine Bescheinigung freiwillig vor, dürfen Sie sie berücksichtigen; ihr Fehlen sagt für sich genommen nichts über die Zuverlässigkeit aus, weil viele Vermieter keine ausstellen.

Verwandte Begriffe

Dieser Beitrag gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Mietrecht und Steuern wenden Sie sich bitte an eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Steuerberatung.