Regulierung & Politik
Leerstand
Leerstand ist eine weder bewohnte noch vermietete Wohnung. Die Leerstandsquote misst den Anteil am Bestand; längerer Leerstand kann Zweckentfremdung sein.
Leerstand bezeichnet eine Wohnung, die zu einem Stichtag weder bewohnt noch vermietet ist. Die Leerstandsquote setzt diese Wohnungen ins Verhältnis zum gesamten Wohnungsbestand. Der Zensus 2022 zählte zum 15. Mai 2022 rund 1,9 Millionen leerstehende Wohnungen in Deutschland, eine Quote von 4,3 Prozent. Als marktaktiv gilt nur der Teil, der innerhalb von drei Monaten bezogen werden könnte; das waren gut ein Drittel, etwa 700.000 Wohnungen. Der Rest steht wegen Sanierung, Abriss oder fehlender Nachfrage leer.[1]
Die Spannweite ist groß. In Sachsen-Anhalt standen 108.650 Wohnungen leer, 8,9 Prozent des Bestands; zwischen den Kreisen reichte die Quote von 7,5 Prozent im Saalekreis bis rund 12,5 Prozent in Dessau-Roßlau. Marktaktiv waren dort 3,7 Prozent.[2] In Großstädten mit Wohnungsmangel liegt die Quote dagegen oft unter zwei Prozent.
Was für Vermieter zählt
Leerstand hat zwei Gesichter. In schrumpfenden Regionen ist er ein Marktrisiko: Die Wohnung findet keinen Mieter, Kosten laufen weiter. In angespannten Märkten ist er ein Rechtsrisiko: Wo ein Zweckentfremdungsverbot gilt, ist Leerstand über eine bestimmte Dauer genehmigungspflichtig. In Berlin beginnt diese Grenze nach drei Monaten, und der Leerstand muss dem Bezirksamt mit Begründung angezeigt werden; Sanierungsleerstand bis zwölf Monate ist genehmigungsfrei.[3] In Leipzig liegt die Schwelle bei zwölf Monaten. Eine Wohnung, die nach dem Auszug einige Wochen renoviert und dann neu vermietet wird, ist in keiner Stadt ein Problem. Kritisch wird es, wenn eine Wohnung aus Bequemlichkeit, wegen eines geplanten Verkaufs oder in Erwartung höherer Mieten leer bleibt. Die Wohnungsaufsicht kann zusätzlich einschreiten, wenn ein leerstehendes Gebäude verwahrlost.
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