Regulierung & Politik
Wohnungsaufsicht
Die Wohnungsaufsicht ist die kommunale Behörde, die nach Landesrecht Mindeststandards für Wohnraum durchsetzt und Eigentümern Instandsetzung anordnen kann.
Die Wohnungsaufsicht ist eine öffentlich-rechtliche Aufgabe der Gemeinden. Sie sorgt dafür, dass Wohngebäude und Wohnungen in einem Zustand sind, der ihren ordnungsgemäßen Gebrauch zu Wohnzwecken erlaubt, und dass gesetzliche Mindeststandards eingehalten werden. Rechtsgrundlage sind Landesgesetze, etwa das Berliner Wohnungsaufsichtsgesetz (WoAufG Bln), das die Bezirksämter vollziehen.[1] Nordrhein-Westfalen hat sein Wohnungsaufsichtsgesetz 2014 in Kraft gesetzt; nicht jedes Bundesland hat ein eigenes Gesetz.[2]
Typische Mindestanforderungen sind ausreichende Belichtung und Belüftung, Schutz vor Feuchtigkeit, Wasser- und Abwasseranschluss, Heizmöglichkeit und funktionierende Sanitäranlagen. Gegen Überbelegung gelten Mindestflächen, in Berlin und NRW neun Quadratmeter je Erwachsenem und sechs Quadratmeter je Kind bis sechs Jahre.
Was für Vermieter zählt
Die Wohnungsaufsicht handelt unabhängig vom Mietvertrag. Verstößt eine Wohnung gegen die Mindeststandards, kann die Behörde dem Eigentümer Instandsetzung aufgeben, eine Frist setzen und im äußersten Fall die Wohnung für unbewohnbar erklären. Die Kosten trägt der Eigentümer. Parallel dazu behält der Mieter seine zivilrechtlichen Rechte, insbesondere die Mietminderung. Für Privatvermieter, die ihre Wohnung in Ordnung halten, spielt die Wohnungsaufsicht in der Praxis kaum eine Rolle; sie zielt auf verwahrloste Problemimmobilien. Der Begriff ist von der politisch diskutierten Mietenaufsicht zu unterscheiden: Die Wohnungsaufsicht prüft den Zustand, nicht die Miethöhe. Auch Zweckentfremdung und Leerstand fallen in anderen Gesetzen an, werden aber oft von denselben Ämtern bearbeitet.
Verwandte Begriffe
Dieser Beitrag gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Mietrecht und Steuern wenden Sie sich bitte an eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Steuerberatung.