Regulierung & Politik
Mietenaufsicht
Die Mietenaufsicht ist eine von der Berliner SPD vorgeschlagene Landesbehörde, die überhöhte Mieten ermitteln, verfolgen und mit Bußgeldern ahnden soll.
Mietenaufsicht bezeichnet eine Behörde, die die Einhaltung der Mietpreisvorschriften von Amts wegen kontrolliert, statt sie dem einzelnen Mieter vor dem Zivilgericht zu überlassen. In Deutschland existiert eine solche Stelle bisher nicht. Der Begriff stammt aus dem Berliner Wahlkampf: Die SPD will die seit März 2025 bestehende Mietpreisprüfstelle zu einer zentralen Mietenaufsicht mit eigenen Ermittlungs- und Kontrollbefugnissen ausbauen.[1]
Die Mietenaufsicht ist nicht mit der Wohnungsaufsicht zu verwechseln. Diese prüft den baulichen Zustand einer Wohnung nach den Wohnungsaufsichtsgesetzen der Länder. Die Mietenaufsicht würde die Höhe der Miete prüfen.
Was für Vermieter zählt
Rechtliche Grundlage einer Mietenaufsicht wären die bestehenden Vorschriften: die Mietpreisbremse im BGB und die Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz, die als Ordnungswidrigkeit bereits heute mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld belegt ist. Neu wäre, dass eine Behörde Verstöße systematisch aufspürt, gestützt auf die Daten des Mietenkatasters. Für Privatvermieter würde das Risiko damit nicht von der Frage abhängen, ob der eigene Mieter klagt. Die Berliner SPD kündigte im April 2026 unter dem Namen „Operation Mietensenker“ rund 100 zusätzliche Kontrolleure ab Januar 2027 an; bis zum 31. Dezember 2026 sollten Vermieter überhöhte Mieten freiwillig senken können. Das Bußgeld nach § 5 WiStG will die SPD auf Bundesebene auf 100.000 Euro anheben.[2]
Rechtslage (Stand September 2026)
Die Mietenaufsicht ist ein Wahlprogramm, kein Gesetz. Ob sie kommt, entscheidet sich mit der Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026 und den anschließenden Koalitionsverhandlungen. Die CDU will die bestehende Mietpreisprüfstelle stärken, Die Linke schlägt ein „Landesamt für Mieterschutz“ vor. Beschlossen ist bislang nur das Mietenkataster.
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Dieser Beitrag gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Mietrecht und Steuern wenden Sie sich bitte an eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Steuerberatung.