Regulierung & Politik

Mietwucher

Mietwucher ist die strafbare Ausnutzung einer Zwangslage durch eine überhöhte Miete (§ 291 StGB); die Vorstufe ist die Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG.

Nicolai Schmid·Gründer von Nunc MietProfi·Aktualisiert am

Mietwucher hat zwei gesetzliche Stufen. Die Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz ist eine Ordnungswidrigkeit: Wer vorsätzlich oder leichtfertig eine unangemessen hohe Miete fordert, kann mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld belegt werden. Unangemessen ist eine Miete, die die üblichen Entgelte für vergleichbaren Wohnraum um mehr als 20 Prozent übersteigt, sofern der Vermieter ein geringes Angebot an vergleichbaren Wohnungen ausnutzt.[1] Der eigentliche Mietwucher nach § 291 StGB ist eine Straftat: Wer die Zwangslage, Unerfahrenheit oder Willensschwäche eines anderen ausbeutet und sich eine Miete in auffälligem Missverhältnis zur Leistung versprechen lässt, riskiert bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Die Rechtsprechung nimmt das Missverhältnis in der Regel ab rund 50 Prozent über der Vergleichsmiete an.[2]

Beide Vorschriften gelten bundesweit und unabhängig von der Mietpreisbremse. Eine wucherische Mietvereinbarung ist insoweit nichtig; der Mieter kann den überzahlten Teil zurückfordern.

Was für Vermieter zählt

Die 20-Prozent-Grenze allein macht eine Miete nicht bußgeldpflichtig. Der Bundesgerichtshof verlangt, dass der Mieter darlegt, er habe die Wohnung nur wegen des geringen Angebots zu diesem Preis genommen und der Vermieter habe das erkannt oder in Kauf genommen.[3] In der Praxis scheitern viele Verfahren an diesem Nachweis. Maßstab für die üblichen Entgelte ist die ortsübliche Vergleichsmiete, also der Mietspiegel. Wer sich bei einer Neuvermietung in dessen Spanne bewegt, ist von beiden Vorschriften weit entfernt.

Rechtslage (Stand September 2026)

§ 5 WiStG und § 291 StGB sind unverändert. Berlin hat seit März 2025 eine Mietpreisprüfstelle, die Verdachtsfälle prüft; die Berliner SPD will das Bußgeld auf 100.000 Euro erhöhen und die Prüfstelle zu einer Mietenaufsicht ausbauen. Ein Bundesgesetz dazu gibt es nicht.

Verwandte Begriffe

Dieser Beitrag gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Mietrecht und Steuern wenden Sie sich bitte an eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Steuerberatung.