Energie & Gebäude
Energieausweis
Der Energieausweis dokumentiert den Energiebedarf oder -verbrauch eines Gebäudes; bei Vermietung ist er vorzulegen und in Anzeigen zu nennen (§§ 79 ff. GModG).
Ausführlich im RatgeberEnergieausweis bei Vermietung: Pflicht, Anzeige und Übergabe
Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes ausweist. Er dient ausschließlich der Information und dem groben Vergleich von Gebäuden und ist zehn Jahre gültig (§ 79 GModG).[1] Es gibt zwei Arten: Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus Bauteilen und Anlagentechnik, der Verbrauchsausweis stützt sich auf den gemessenen Verbrauch der Bewohner. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die vor dem 1. November 1977 gebaut und seither nicht nachgedämmt wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Ausgestellt wird er für das ganze Gebäude, nicht für die einzelne Wohnung.
Was für Vermieter zählt
Die Pflichten treffen Sie beim Vermieten, nicht beim bloßen Besitzen. In einer kommerziellen Anzeige müssen Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse stehen, sofern ein Ausweis vorliegt (§ 87 GModG).[2] Spätestens bei der Besichtigung ist er vorzulegen oder gut sichtbar auszuhängen; nach Vertragsschluss erhält der Mieter eine Kopie (§ 80 GModG). Als Eigentümer einer einzelnen Eigentumswohnung bekommen Sie den Ausweis über die Eigentümergemeinschaft oder die Verwaltung. Baudenkmale und kleine Gebäude im Sinne des Gesetzes sind von der Vorlagepflicht ausgenommen. Wie Sie Anzeige, Besichtigung und Übergabe konkret handhaben, steht im Ratgeber.
Rechtslage (Stand September 2026)
Das Gebäudemodernisierungsgesetz vom Juli 2026 hat die Vorschriften zum Energieausweis neu gefasst; die neuen Regeln gelten ab 1. Januar 2027. Bereits ausgestellte Ausweise bleiben bis zum Ende ihrer zehnjährigen Laufzeit gültig. Neu ist unter anderem, dass Anzeigen künftig auch das Ausstellungsdatum nennen müssen, dass der digitale Ausweis zum Standard wird und dass Verbrauchsausweise auf 24 zusammenhängende Monatswerte gestützt werden. Die Effizienzklassen für Wohngebäude bleiben bei A+ bis H.[3]
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Dieser Beitrag gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Mietrecht und Steuern wenden Sie sich bitte an eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Steuerberatung.