Regulierung & Politik
Vormiete
Die Vormiete ist die Miete, die der Vormieter zuletzt schuldete; nach § 556e BGB darf sie bei Neuvermietung auch über der Mietpreisbremse verlangt werden.
Ausführlich im RatgeberMietpreisbremse für Vermieter: Wo sie gilt, welche Ausnahmen zählen und wie Sie die zulässige Miete berechnen
Die Vormiete ist die Miete, die der vorherige Mieter zuletzt geschuldet hat. Der Begriff hat nur in Gebieten mit Mietpreisbremse Bedeutung. Dort darf die neue Miete grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. War die Vormiete höher, darf der Vermieter bei der Neuvermietung eine Miete bis zur Höhe dieser Vormiete vereinbaren.[1] Die Regel schützt den Bestand: Niemand soll durch einen Mieterwechsel gezwungen sein, eine bereits erreichte Miete zu senken.
Maßgeblich ist die Miete, die rechtlich geschuldet war, nicht ein Betrag, der nur faktisch gezahlt wurde. Mietminderungen und Mieterhöhungen, die in den letzten zwölf Monaten vor Ende des alten Mietverhältnisses vereinbart wurden, bleiben außer Betracht. Eine kurz vor dem Auszug erhöhte Miete zählt also nicht als Vormiete.
Was für Vermieter zählt
Für Privatvermieter mit wenigen Wohnungen ist die Vormiete oft die einzige Ausnahme, die in Frage kommt, denn Neubau- und Modernisierungsausnahmen greifen selten. Wer sich auf sie beruft, muss dem Mieter vor Vertragsschluss unaufgefordert und in Textform mitteilen, wie hoch die Vormiete war.[2] Unterbleibt die Auskunft, kann der Vermieter sich erst berufen, nachdem er sie nachgeholt hat, und auch dann erst mit Wirkung für die Zukunft. Der alte Mietvertrag und die letzten Mietzahlungen sind deshalb Unterlagen, die Sie nach einem Mieterwechsel aufbewahren sollten. Der Mieter kann Auskunft über die Vormiete verlangen.
Rechtslage (Stand September 2026)
Die Vormietenregel wurde bei der Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 unverändert übernommen.[3] Der Regierungsentwurf „Mietrecht II“ (BT-Drs. 21/6807) lässt § 556e BGB unangetastet.
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Dieser Beitrag gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Mietrecht und Steuern wenden Sie sich bitte an eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Steuerberatung.