Regulierung & Politik
Mietenstopp
Ein Mietenstopp ist die politische Forderung, Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen für einen festen Zeitraum gesetzlich auszusetzen.
Ein Mietenstopp ist ein gesetzliches Verbot von Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis für einen bestimmten Zeitraum. Anders als der Mietendeckel setzt er keine Obergrenze, sondern friert die jeweils vereinbarte Miete ein. In Deutschland gibt es derzeit keinen Mietenstopp; der Begriff steht für eine politische Forderung, die seit 2019 in mehreren Anläufen erhoben wurde.
Zwei davon sind an der Kompetenzordnung gescheitert. Das bayerische Volksbegehren „#6 Jahre Mietenstopp“ erklärte der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 16. Juli 2020 für unzulässig, weil das Mietrecht Bundesrecht ist und die Länder nach Art. 72 Abs. 1 GG nicht zuständig sind.[1] Der Berliner Mietendeckel, der ebenfalls einen Mietenstopp enthielt, wurde 2021 vom Bundesverfassungsgericht aus demselben Grund für nichtig erklärt.
Was für Vermieter zählt
Solange kein Bundesgesetz einen Mietenstopp anordnet, gelten für Mieterhöhungen die Regeln des BGB: die Kappungsgrenze von 20 beziehungsweise 15 Prozent in drei Jahren, die Wartefrist von 15 Monaten und die Bindung an die ortsübliche Vergleichsmiete. Freiwillige Mietenstopps, wie sie kommunale Wohnungsgesellschaften gelegentlich beschließen, binden private Vermieter nicht. Ein Mietenstopp würde vereinbarte Index- und Staffelmieten je nach Ausgestaltung ebenfalls erfassen; frühere Entwürfe sahen Härtefallregeln für Kleinvermieter vor.
Rechtslage (Stand September 2026)
Die Fraktion Die Linke fordert im Bundestag einen sofortigen Mietenstopp bis zur Einführung eines bundesweiten Mietendeckels (Antrag vom 25. August 2026, BT-Drs. 21/7688).[2] Ein früherer Antrag verlangte 2023 einen Mietenstopp für sechs Jahre.[3] Die Regierungskoalition greift die Forderung nicht auf. In Berlin schlägt Die Linke zur Wahl am 20. September 2026 einen einjährigen Mietenstopp nur für landeseigene Wohnungen vor.
Verwandte Begriffe
Dieser Beitrag gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Mietrecht und Steuern wenden Sie sich bitte an eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Steuerberatung.