Steuern & Finanzen

Maklerprovision

Die Maklerprovision ist das Entgelt des Immobilienmaklers; bei der Vermietung zahlt sie seit 2015 der Auftraggeber, meist der Vermieter (Bestellerprinzip).

Nicolai Schmid·Gründer von Nunc MietProfi·Aktualisiert am

Zum VergleichMakler oder selbst vermieten? Der ehrliche Vergleich

Die Maklerprovision (auch Courtage) ist die Vergütung, die ein Makler für den Nachweis oder die Vermittlung eines Miet- oder Kaufvertrags erhält. Für Wohnraummiete regelt sie das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG). Seit dem 1. Juni 2015 gilt dort das Bestellerprinzip: Der Makler darf vom Wohnungssuchenden kein Entgelt verlangen, es sei denn, er hat ausschließlich in dessen Auftrag beim Vermieter eingeholt, die Wohnung anbieten zu dürfen (§ 2 Abs. 1a WoVermRG).[1] Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. Bei der Vermietung ist das fast immer der Vermieter.

Die Höhe ist gesetzlich begrenzt: höchstens zwei Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer, wobei gesondert abzurechnende Nebenkosten nicht mitzählen (§ 3 Abs. 2 WoVermRG).[2] Üblich sind daher bis zu zwei Nettokaltmieten plus 19 Prozent Umsatzsteuer.

Was für Vermieter zählt

Für Privatvermieter ist die Provision der größte Einzelposten einer Neuvermietung und erreicht schnell einen vierstelligen Betrag. Sie darf nicht auf den Mieter abgewälzt werden, auch nicht versteckt: Eine „Bearbeitungsgebühr" oder ein überhöhter Abstand für Einbauten ersetzen die Provision nicht und sind unwirksam. Wer dem Makler dagegen nur eine Wohnung meldet, ohne ihn zu beauftragen, schuldet nichts. Was Makler und Eigenvermarktung in Aufwand und Kosten unterscheidet, zeigt unser Vergleich. Beim Kauf einer Wohnung gilt eine andere Regel: Wird der Makler für beide Seiten tätig, darf er von Käufer und Verkäufer nur in gleicher Höhe eine Provision verlangen (§ 656c BGB).[3]

Verwandte Begriffe

Dieser Beitrag gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Mietrecht und Steuern wenden Sie sich bitte an eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Steuerberatung.