Miete & Mietvertrag
Verbraucherpreisindex
Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst, wie sich die Preise der Waren und Dienstleistungen privater Haushalte in Deutschland entwickeln (Basis 2020 = 100).
Daten und RechnerVerbraucherpreisindex: Tabelle 1991–2026 und Wertsicherungsrechner
Der Verbraucherpreisindex (VPI) ist die amtliche Messzahl für die Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland für Konsumzwecke kaufen – von Lebensmitteln über Mieten und Energie bis zu Dienstleistungen. Das Statistische Bundesamt ermittelt ihn monatlich aus rund 300.000 Einzelpreisen für einen Warenkorb, dessen Gewichte den Ausgaben der Haushalte in einem Basisjahr entsprechen. Der Jahresdurchschnitt des Basisjahres ist gleich 100 gesetzt, derzeit 2020 = 100; die Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat ist die Inflationsrate.[1]
Neben dem Gesamtindex veröffentlicht das Statistische Bundesamt Teilindizes für zwölf Abteilungen (etwa Wohnung, Wasser, Strom, Gas) und den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) nach EU-Methodik. Für Verträge zählt der Index, den die Klausel nennt – bei Wohnraummiete und den meisten Wertsicherungsklauseln ist das der Gesamtindex. Etwa alle fünf Jahre wechselt das Basisjahr; das Statistische Bundesamt rechnet dann die gesamte Reihe bis 1991 um, sodass alle Monate auf derselben Basis vergleichbar bleiben.
Was für Vermieter zählt
Der VPI ist die Bezugsgröße der Indexmiete: Die Miete folgt dem Verhältnis zweier Indexstände – neue Miete = bisherige Miete × (aktueller Index ÷ Index bei der letzten Festsetzung). Beide Werte müssen aus derselben Basisreihe stammen; ein Vertragswert auf der Basis 2015 = 100 wird vor der Rechnung auf 2020 = 100 umgerechnet. Wer die Miete anpassen will, braucht den Indexstand zweier Monate, die Jahresfrist des § 557b Abs. 2 BGB und eine Erklärung in Textform mit Indexänderung und neuem Betrag – all das berechnet der Indexmiete-Rechner aus den Werten des Statistischen Bundesamts.
Auch außerhalb der Wohnraummiete ist der VPI der übliche Maßstab von Wertsicherungsklauseln, etwa in Gewerbemietverträgen oder Erbbaurechtsverträgen. Dort gilt statt § 557b BGB das Preisklauselgesetz; die einfache Verhältnisrechnung für einen beliebigen Betrag bietet der Wertsicherungsrechner auf der VPI-Tabelle.
Rechtslage
§ 557b Abs. 1 BGB schreibt für die Indexmiete genau diesen Index vor: die Miete wird „durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt“. Ein anderer Index – der HVPI, ein Teilindex oder ein regionaler Index – erfüllt die Vorschrift nicht.[2]
Verwandte Begriffe
Dieser Beitrag gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Mietrecht und Steuern wenden Sie sich bitte an eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Steuerberatung.