Indexmiete berechnen
Indexänderung, neue Miete und Erhöhungserklärung nach § 557b BGB – mit den Indexwerten des Statistischen Bundesamts für jeden Monat seit 1991. Kostenlos, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.
Verbraucherpreisindex für Deutschland, Basis 2020 = 100 · Stand: Juli 2026
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So rechnet der Indexmiete-Rechner
Die Anpassung folgt der Indexentwicklung seit der letzten Festsetzung der Miete:
Neue Miete = bisherige Miete × (aktueller VPI ÷ VPI bei letzter Festsetzung)Kam seit der letzten Indexanpassung ein Modernisierungszuschlag (§ 559 oder § 559e BGB) hinzu, wird nur der Rest indexiert: (bisherige Miete − Zuschlag) × Verhältnis + Zuschlag. Der Rechner hat dafür ein eigenes Feld.
Beispiel mit den echten Werten: 122,2 im Juli 2025 und 125,6 im Juli 2026 ergeben +2,78 %; aus 1.000,00 € werden 1.027,82 €. Beide Werte stammen aus derselben Reihe (2020 = 100). Nennt Ihr Vertrag noch einen Stand auf einer älteren Basis, wählen Sie einfach den Monat – der Rechner nimmt für beide Monate die aktuelle Reihe, in die das Statistische Bundesamt alle Monate seit 1991 umgerechnet hat.
Verpasste Jahre verfallen nicht: Wer mehrere Jahre nicht angepasst hat, wählt als ersten Monat die letzte Festsetzung und holt die gesamte Indexentwicklung in einer Erklärung nach. Rückwirkend gilt die neue Miete allerdings nie – die entgangenen Monate sind entgangen. Gewerbliche Indexklauseln mit Schwellenwerten und Wertsicherungsklauseln rechnet das Werkzeug nicht.
Was für die Indexmieterhöhung gilt
- Mindestens ein Jahr Ruhe
- Zwischen zwei Indexanpassungen muss die Miete mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Daneben laufen nur Betriebskostenanpassungen (§ 560) und Modernisierungserhöhungen für Maßnahmen, die Sie nicht zu vertreten haben – plus der Heizungstausch nach § 555b Nr. 1a (Abs. 2 Satz 2).
- § 557b Abs. 2 Satz 1 BGB
- Erklärung in Textform, kein Einverständnis
- Die Anpassung tritt nicht automatisch ein. Sie erklären sie in Textform – Brief oder E-Mail genügt – und nennen die Indexänderung sowie die neue Miete oder den Erhöhungsbetrag in Euro. Zustimmen muss der Mieter nicht.
- § 557b Abs. 3 Satz 1 und 2 BGB
- Wirksam ab dem übernächsten Monat
- Die geänderte Miete ist ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung zu zahlen. Geht das Schreiben im September zu, gilt die neue Miete ab dem 1. November – rückwirkend nie.
- § 557b Abs. 3 Satz 3 BGB
- Keine Kappungsgrenze
- Die Kappungsgrenze gehört zur Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, und § 558 ist während der Indexmiete ausgeschlossen. Die Anpassung folgt allein dem Index – nach oben wie nach unten.
- § 557b Abs. 2 Satz 3 BGB
- Mietpreisbremse nur für die Ausgangsmiete
- Die §§ 556d bis 556g BGB prüfen die erste Miete der Indexvereinbarung, nicht die späteren Anpassungen. Ein Gesetzentwurf will Anpassungen in angespannten Märkten dämpfen; er ist nicht in Kraft.
- § 557b Abs. 4 BGB
Wann Index- und wann Staffelmiete die bessere Vereinbarung ist, mit Rechenbeispielen und dem Stand der Reform, steht im Ratgeber Indexmiete oder Staffelmiete.
Indexmiete-Tabelle: VPI der letzten 24 Monate
Verbraucherpreisindex für Deutschland, Gesamtindex, Basis 2020 = 100. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Tabelle 61111-0002; der Rechner nutzt dieselben Werte. Frühere Monate wählen Sie oben im Rechner.
| Monat | Index | zum Vorjahresmonat |
|---|---|---|
| Juli 2026 | 125,6 | +2,78 % |
| Juni 2026 | 124,6 | +2,30 % |
| Mai 2026 | 125,0 | +2,63 % |
| April 2026 | 125,2 | +2,88 % |
| März 2026 | 124,5 | +2,72 % |
| Februar 2026 | 123,1 | +1,90 % |
| Januar 2026 | 122,8 | +2,08 % |
| Dezember 2025 | 122,7 | +1,83 % |
| November 2025 | 122,7 | +2,34 % |
| Oktober 2025 | 123,0 | +2,33 % |
| September 2025 | 122,6 | +2,42 % |
| August 2025 | 122,3 | +2,17 % |
| Juli 2025 | 122,2 | +2,00 % |
| Juni 2025 | 121,8 | +2,01 % |
| Mai 2025 | 121,8 | +2,10 % |
| April 2025 | 121,7 | +2,10 % |
| März 2025 | 121,2 | +2,19 % |
| Februar 2025 | 120,8 | +2,29 % |
| Januar 2025 | 120,3 | +2,30 % |
| Dezember 2024 | 120,5 | +2,64 % |
| November 2024 | 119,9 | +2,22 % |
| Oktober 2024 | 120,2 | +2,04 % |
| September 2024 | 119,7 | +1,61 % |
| August 2024 | 119,7 | +1,87 % |
Destatis veröffentlicht den Wert eines Monats etwa in der Mitte des Folgemonats. Datenstand dieser Seite: Juli 2026, abgerufen am 09.09.2026 von destatis.de.
Häufige Fragen zur Indexmiete-Berechnung
Neue Miete = bisherige Miete × (aktueller VPI ÷ VPI bei der letzten Festsetzung). Beide Indexstände müssen aus derselben Reihe stammen, heute 2020 = 100. Beispiel mit den Werten für Juli 2025 und Juli 2026: 1.000 € × (125,6 ÷ 122,2) = 1.027,82 €. Der Rechner nimmt die Indexwerte des Statistischen Bundesamts für die gewählten Monate und rundet die neue Miete auf Cent. Kam seit der letzten Indexanpassung ein Modernisierungszuschlag (§ 559 oder § 559e BGB) hinzu, wird nur der Rest indexiert: (bisherige Miete − Zuschlag) × Verhältnis + Zuschlag.
Die Miete muss zwischen zwei Anpassungen mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557b Abs. 2 Satz 1 BGB). Ausgenommen sind nur Erhöhungen nach §§ 559 bis 560 BGB: Betriebskostenanpassungen und Modernisierungserhöhungen für Maßnahmen, die Sie nicht zu vertreten haben, sowie der Heizungstausch nach § 555b Nr. 1a BGB. Verpasste Jahre verfallen nicht: Die Indexänderung wird seit der letzten Festsetzung kumuliert berechnet.
Textform (§ 557b Abs. 3 Satz 1 BGB), also Brief oder E-Mail mit erkennbarem Absender; eine Unterschrift ist nicht nötig. Die Erklärung muss die eingetretene Änderung des Preisindexes und die neue Miete oder den Erhöhungsbetrag in Euro nennen (Satz 2). Die geänderte Miete ist ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang zu zahlen (Satz 3): Geht das Schreiben im September zu, gilt die neue Miete ab dem 1. November.
Nein. Die Kappungsgrenze gehört zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, und § 558 ist während einer Indexmiete ausgeschlossen (§ 557b Abs. 2 Satz 3 BGB). Die Anpassung folgt allein dem Index. Was das im Vergleich zur Staffelmiete bedeutet, erklärt der Ratgeber Indexmiete oder Staffelmiete.
Nur für die Ausgangsmiete: Die §§ 556d bis 556g BGB sind auf die erste Miete der Indexmietvereinbarung anzuwenden, nicht auf die späteren Indexanpassungen (§ 557b Abs. 4 BGB). Ein Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/6807) will Indexanpassungen in angespannten Wohnungsmärkten dämpfen; er ist nicht in Kraft, der Rechner rechnet nach geltendem Recht.
Maßgeblich ist Ihr Vertrag. Üblich ist der Indexstand des Monats, in dem die Miete zuletzt festgesetzt wurde (Mietbeginn oder letzte Anpassung), verglichen mit dem zuletzt veröffentlichten Indexstand bei Abgabe der Erklärung. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht den Wert eines Monats etwa Mitte des Folgemonats; im Rechner ist Juli 2026 der neueste verfügbare Monat.
Dann kann der Mieter nach herrschender Auffassung eine entsprechende Senkung verlangen: Die Miete wird durch den Index bestimmt (§ 557b Abs. 1 BGB), also in beide Richtungen, und eine Klausel, die nur Erhöhungen zulässt, ist als Nachteil des Mieters unwirksam (Abs. 5). Auch für die Senkung gelten Textform und die Frist des übernächsten Monats (Abs. 3). Der Rechner zeigt eine Senkung als negativen Betrag und formuliert die Erklärung entsprechend.
Eine Modernisierungserhöhung nach § 559 oder § 559e BGB ist neben der Indexmiete nur für Maßnahmen zulässig, die Sie nicht zu vertreten haben, sowie für den Heizungstausch nach § 555b Nr. 1a (§ 557b Abs. 2 BGB). Sie setzt die Jahresfrist nicht neu – aber der Zuschlag existierte beim alten Indexstand noch nicht und darf deshalb nicht mit der seitdem eingetretenen Indexentwicklung hochgerechnet werden. Tragen Sie den Zuschlag im Rechner gesondert ein: Er bleibt unverändert, indexiert wird nur der Rest der Miete, und das Musterschreiben weist beide Teile aus.
Indexstände verschiedener Basisjahre (etwa 2015 = 100 und 2020 = 100) dürfen nicht miteinander verrechnet werden. Wählen Sie im Rechner einfach den Monat der letzten Festsetzung: Er verwendet für beide Monate den Wert derselben Reihe 2020 = 100, in die das Statistische Bundesamt alle Monate seit 1991 umgerechnet hat.
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Die Indexmiete muss im Vertrag stehen – schriftlich, mit dem Verbraucherpreisindex als Maßstab. Mietvertrag-Vorlage mit Indexmietklausel →
Begriff nachschlagen: Indexmiete im Glossar. Oder der ganze Vermieter-Fahrplan in sechs E-Mails: kostenloser E-Mail-Kurs.
Dieser Beitrag gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Mietrecht und Steuern wenden Sie sich bitte an eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Steuerberatung.