Verbraucherpreisindex: Tabelle 1991–2026 und aktueller Stand
Aktueller VPI: 125,8 (August 2026), +2,86 % zum VorjahresmonatVerbraucherpreisindex für Deutschland, Gesamtindex, Basis 2020 = 100 · Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), abgerufen am 17.09.2026
Alle Monatswerte seit Januar 1991 mit Veränderung zum Vorjahresmonat, Jahresdurchschnitte, Erscheinungstermine und ein Rechner, der einen Betrag an die Indexentwicklung anpasst. Die Zahlen kommen aus der Datendatei, die auch der Indexmiete-Rechner nutzt.
Nächster Wert: September 2026, endgültig etwa Mitte Oktober 2026.
Wertsicherungsrechner: Betrag an den VPI anpassen
Angepasster Betrag = Ausgangsbetrag × (Index im Vergleichsmonat ÷ Index im Ausgangsmonat). Für Gewerbemieten, Pachten, Erbbauzinsen und andere Beträge mit Wertsicherungsklausel. Kostenlos, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.
Eingaben
€
Der Betrag, der laut Klausel dem Index folgt – etwa eine Gewerbemiete, eine Pacht oder ein Erbbauzins.
Ergebnis
Geben Sie den Ausgangsbetrag ein. Die Indexwerte für beide Monate stehen bereits fest.
Für Wohnraummiete gelten die Regeln des § 557b BGB – Jahresfrist, Erklärung in Textform, Wirksamkeit ab dem übernächsten Monat: Indexmiete-Rechner →
Jahresdurchschnitte 1991–2025
Mittel der zwölf Monatswerte eines Jahres, wie das Statistische Bundesamt es ausweist; die Veränderung zum Vorjahr ist die Jahresinflationsrate. Das laufende Jahr 2026 erscheint hier, sobald der Dezemberwert vorliegt.
Jahresdurchschnitte des Verbraucherpreisindex für Deutschland, Basis 2020 = 100
Jahr
Jahresdurchschnitt
zum Vorjahr
2025
121,9
+2,18 %
2024
119,3
+2,23 %
2023
116,7
+5,90 %
2022
110,2
+6,89 %
2021
103,1
+3,10 %
2020
100,0
+0,50 %
2019
99,5
+1,43 %
2018
98,1
+1,76 %
2017
96,4
+1,47 %
2016
95,0
+0,53 %
2015
94,5
+0,53 %
2014
94,0
+0,97 %
2013
93,1
+1,53 %
2012
91,7
+1,89 %
2011
90,0
+2,16 %
2010
88,1
+1,03 %
2009
87,2
+0,35 %
2008
86,9
+2,60 %
2007
84,7
+2,29 %
2006
82,8
+1,60 %
2005
81,5
+1,62 %
2004
80,2
+1,65 %
2003
78,9
+1,02 %
2002
78,1
+1,43 %
2001
77,0
+1,99 %
2000
75,5
+1,34 %
1999
74,5
+0,68 %
1998
74,0
+0,82 %
1997
73,4
+1,94 %
1996
72,0
+1,41 %
1995
71,0
+1,87 %
1994
69,7
+2,65 %
1993
67,9
+4,46 %
1992
65,0
+5,01 %
1991
61,9
–
VPI-Tabelle: alle Monate seit Januar 1991
Gesamtindex, Basis 2020 = 100, 428 Monate. Die Spalte „zum Vorjahresmonat“ ist die Inflationsrate des Monats. Das aktuelle und das vorige Jahr sind aufgeklappt; jedes andere Jahr öffnet sich per Klick oder über die Jahresleiste. Als CSV herunterladen.
Das Statistische Bundesamt meldet den Verbraucherpreisindex eines Monats zuerst als vorläufige Schnellmeldung am Monatsende und veröffentlicht das endgültige Ergebnis etwa in der Mitte des Folgemonats. Diese Tabelle übernimmt den endgültigen Wert. Nächste fällige Veröffentlichung: September 2026, endgültig etwa Mitte Oktober 2026.
Basis 2020 = 100
Der Jahresdurchschnitt 2020 ist gleich 100 gesetzt. Etwa alle fünf Jahre wechselt das Basisjahr (zuletzt von 2015 = 100 auf 2020 = 100); Destatis rechnet dann die gesamte Reihe bis 1991 um, und alle Werte dieser Tabelle liegen auf der aktuellen Basis.
Basisreihen nie mischen
Zwei Indexstände lassen sich nur innerhalb derselben Basisreihe vergleichen. Nennt ein Vertrag noch einen Wert der Reihe 2015 = 100, wird er zuerst umgerechnet: Wert alt × 100 ÷ Jahresdurchschnitt 2020 der alten Reihe. Einfacher: den Monat statt des Werts nehmen – der Rechner oben schlägt für beide Monate die aktuelle Reihe nach.
Wertsicherungsklausel: was der Index im Vertrag tut
Eine Wertsicherungsklausel koppelt einen vereinbarten Geldbetrag an die Entwicklung eines Index – bei Gewerbemieten, Pachten, Erbbauzinsen, Renten oder Unterhaltsvereinbarungen fast immer an den Verbraucherpreisindex. Steigt der Index, steigt der Betrag im gleichen Verhältnis; fällt er, fällt der Betrag, wenn die Klausel das vorsieht. Genau diese Verhältnisrechnung bildet der Rechner oben ab.
Rechtlicher Rahmen ist das Preisklauselgesetz (PrKG): Es verbietet Preisklauseln grundsätzlich (§ 1 PrKG) und erlaubt sie in bestimmten Fällen – unter anderem in langfristigen Miet- und Pachtverträgen über Gebäude oder Räume (§ 3 PrKG) – und erklärt Klauseln für unangemessen, die eine Vertragspartei einseitig begünstigen, etwa nur Erhöhungen und keine Ermäßigungen zulassen (§ 2 PrKG). Für Wohnraum gilt statt des PrKG die Sonderregel des § 557b BGB zur Indexmiete.
Verbreitet sind Schwellenwertklauseln: Der Betrag ändert sich erst, wenn der Index um mehr als eine vereinbarte Zahl von Punkten oder Prozent von seinem Ausgangsstand abweicht; danach beginnt die Beobachtung neu. Auch Klauseln mit Teilanpassung („zu 80 % der Indexänderung“) kommen vor. Solche Bedingungen stehen im Vertrag – der Rechner oben rechnet die einfache Verhältnisrechnung; Schwellen, Beobachtungszeiträume und Teilanpassungen rechnet er nicht.
Häufige Fragen zum Verbraucherpreisindex
Der neueste veröffentlichte Wert ist 125,8 für August 2026 (Gesamtindex, Basis 2020 = 100). Gegenüber August 2025 sind das +2,86 % – die Inflationsrate, die in den Nachrichten genannt wird. Die Tabelle auf dieser Seite zeigt jeden Monat seit Januar 1991; der Stand steht oben und kommt aus der Datendatei, nicht aus dem Text.
Der Wert für September 2026 erscheint zuerst als vorläufige Schnellmeldung zum Monatsende und endgültig etwa in der Mitte des Folgemonats, also um Mitte Oktober 2026. Diese Tabelle übernimmt den endgültigen Wert.
Der Index setzt den Jahresdurchschnitt 2020 gleich 100. Ein Wert von 125,8 heißt: Das Preisniveau liegt 25,8 % über dem von 2020. Das Statistische Bundesamt wechselt das Basisjahr etwa alle fünf Jahre (zuvor 2015 = 100) und rechnet die gesamte Reihe bis 1991 auf die neue Basis um. Zwei Werte lassen sich nur innerhalb derselben Basisreihe vergleichen; ein Vertragswert der Reihe 2015 = 100 wird zuerst umgerechnet – Wert × 100 ÷ Jahresdurchschnitt 2020 der alten Reihe.
Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die Preisentwicklung für private Haushalte in Deutschland nach nationaler Methodik; ihn nennen § 557b BGB für die Indexmiete und die meisten Wertsicherungsklauseln. Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) folgt der EU-einheitlichen Methodik für den Vergleich zwischen den Mitgliedstaaten – unter anderem ohne selbst genutztes Wohneigentum – und ist der Maßstab der Europäischen Zentralbank. Beide veröffentlicht das Statistische Bundesamt; für einen Vertrag zählt der Index, den die Klausel nennt.
Ja. Die Inflationsrate eines Monats ist die Veränderung des VPI gegenüber demselben Monat des Vorjahres; die Jahresinflation ist die Veränderung des Jahresdurchschnitts gegenüber dem Vorjahr. Beide Spalten der Tabellen werden aus den Indexwerten berechnet, nicht separat eingetragen – deshalb stimmen sie auf eine Nachkommastelle mit den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts überein.
§ 557b Abs. 1 BGB verlangt den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland – das ist der Gesamtindex dieser Tabelle. Indexänderung, neue Miete, Jahresfrist und die Erklärung in Textform berechnet der Indexmiete-Rechner aus denselben Werten.
Eine Vertragsklausel, die einen vereinbarten Geldbetrag – Gewerbemiete, Pacht, Erbbauzins, Rente – an die Entwicklung eines Index koppelt, meist an den VPI. Der Rechner oben rechnet den Betrag mit dem Verhältnis der beiden Indexstände hoch oder herunter. Ob und ab welcher Schwelle der Vertrag eine Anpassung vorsieht, steht in der Klausel selbst; das Preisklauselgesetz bestimmt, welche Klauseln vereinbart werden dürfen.
Ja. Die Indexwerte stammen vom Statistischen Bundesamt (Destatis) und stehen unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0; nennen Sie Destatis als Quelle. Die vollständige Monatsreihe gibt es als CSV-Datei.
Dieser Beitrag gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Mietrecht und Steuern wenden Sie sich bitte an eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Steuerberatung.