Kündigung Mietvertrag durch den Mieter: kostenlose Vorlage (PDF & Word) 2026

Die Kündigung Ihres Mietvertrags als Mieter: online ausfüllen, Termin nach § 573c BGB berechnen lassen, als PDF oder Word laden, unterschreiben und dem Vermieter nachweisbar zugehen lassen. Auf Wunsch informiert Nunc Ihren Vermieter vorab per E-Mail. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Nicolai Schmid·Gründer von Nunc MietProfi·Rechtsstand Als bevorzugte Quelle hinzufügen

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Kurz zusammengefasst: Als Mieter kündigen Sie einen unbefristeten Wohnraummietvertrag ohne Grund mit einer Frist von drei Monaten: Die Kündigung muss dem Vermieter bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen und beendet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats.[1] Sie braucht die Schriftform — Papier mit eigenhändiger Unterschrift aller Mieter[2][3] — und wirkt erst mit dem Zugang beim Vermieter.[4] Das Werkzeug berechnet den Termin aus dem voraussichtlichen Zugang und dem Bundesland, schreibt das Schreiben und legt ein Blatt mit Hinweisen für Ihren Vermieter bei.

Muster zum Ausdrucken

Sie füllen lieber handschriftlich aus? Das Muster enthält dieselben Absätze wie das Ausfüll-Formular, mit Platzhaltern in Klammern — und als letztes Blatt die Hinweise für Ihren Vermieter.

Kostenloser Download

Kostenlos, ohne Anmeldung. Das Schreiben mit Hinweisen für Mieter, dazu das Beiblatt für den Vermieter als eigenes Blatt.

Die Frist: drei Monate, ein Stichtag

Für die Kündigung des Mieters gilt eine einzige Frist: Geht die Kündigung dem Vermieter bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zu, endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats — Zugang am 3. Oktober, Ende am 31. Dezember; Zugang am 6. Oktober, Ende am 31. Januar.[1] Die längeren Fristen nach fünf und acht Jahren Mietdauer treffen nur den Vermieter.[5] Eine kürzere Frist im Mietvertrag gilt zu Ihren Gunsten; eine längere zu Ihren Lasten ist unwirksam[6] — das gilt seit dem 1. September 2001; für davor individuell vereinbarte längere Fristen siehe die Ausnahme in der Tabelle unten (Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB), im Formular ist das die Frage nach einer eigenen vertraglichen Frist.

Der Samstag zählt als Werktag, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht.[7] Fällt der dritte Werktag selbst auf einen Samstag, hat der Bundesgerichtshof offengelassen, ob § 193 BGB den Zugang am folgenden Werktag noch genügen lässt; Landgerichte und die überwiegende Literatur bejahen das. Das Werkzeug rechnet mit dem Samstag und zeigt für einen Zugang am folgenden Werktag beide möglichen Termine an — sicher ist der Zugang bis Freitag. Deshalb fragt das Formular nach dem Bundesland: Heilige Drei Könige in Bayern oder Allerheiligen in Nordrhein-Westfalen verschieben den dritten Werktag, wenn sie am Monatsanfang liegen. Der Zusatz „andernfalls zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ steht im Schreiben bei jedem berechneten Termin — er fängt einen Rechenfehler auf, ohne die Kündigung zu gefährden.

Wann das Werkzeug keinen Termin berechnet

Die drei Monate gelten nur im Regelfall. Das Formular fragt sechs Situationen ab; bei jedem „Ja“ oder „Weiß ich nicht“ nennt das Schreiben kein Datum, sondern kündigt „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“:

SituationNormWarum anders
Befristeter Mietvertrag mit Befristungsgrund§ 575 BGB[8]Die ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit ausgeschlossen.
Laufender Kündigungsausschluss oder -verzicht§ 573c Abs. 4 BGBDie Kündigung wirkt frühestens zum Ende des Ausschlusses.
Eigene vertragliche Frist für den Mieter — kürzer, oder bei Verträgen von vor dem 1. September 2001 auch länger§ 573c Abs. 4 BGB, Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB[17]Sie gilt statt der drei Monate — tragen Sie den Termin dann selbst ein.
Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch§ 549 Abs. 2 Nr. 1, § 573c Abs. 2 BGB[9]Eine kürzere Frist kann vereinbart sein (§ 573c Abs. 2 BGB); ohne Vereinbarung bleibt es bei Abs. 1.
Möbliertes Zimmer in der Wohnung des Vermieters§ 549 Abs. 2 Nr. 2, § 573c Abs. 3 BGBKündigung bis zum 15. eines Monats zum Ablauf desselben Monats (§ 573c Abs. 3 BGB).
Sonderkündigungsrecht wegen Mieterhöhung oder Modernisierung§§ 561, 555e BGB[10][11]Eigene Termine und Fristen.

In diesen Fällen hilft ein Blick in den Mietvertrag oder der Rat eines Fachanwalts für Mietrecht. Das Schreiben bleibt trotzdem verwendbar.

Schriftform: alle Mieter, alle Vermieter

Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.[2] Das heißt eigenhändige Unterschrift auf Papier.[3] Nach dem Gesetzeswortlaut kann die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur die Schriftform ersetzen, weil § 568 sie — anders als § 623 für Arbeitsverträge — nicht ausschließt;[12][13] für die Wohnraumkündigung ist das gerichtlich nicht geklärt, der übliche Weg bleibt das Papier. Eine einfache E-Mail, ein Scan oder eine Nachricht im Messenger genügen in keinem Fall.

Stehen mehrere Mieter im Vertrag, kündigen alle gemeinsam — persönlich oder durch einen Bevollmächtigten.[14] Legen Sie die Vollmacht bei: Ohne Vollmachtsurkunde kann der Vermieter die Kündigung unverzüglich zurückweisen.[15] Ebenso muss die Kündigung allen Vermietern zugehen — oder der Hausverwaltung, wenn sie Erklärungen für die Vermieter entgegennimmt.

Zugang nachweisen

Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kündigung beim Vermieter eingeht, nicht das Datum des Schreibens.[4] Den Zugang belegen Sie mit einer persönlichen Übergabe gegen datierte Empfangsbestätigung oder vor einem Zeugen, der das unterschriebene Schreiben selbst gelesen hat, oder mit einem Einwurf-Einschreiben — dann bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf und fordern die Reproduktion des Auslieferungsbelegs zeitnah bei der Post an; erst beide zusammen begründen nach dem Bundesgerichtshof den Anscheinsbeweis für den Zugang.[16] Geben Sie den Brief so früh auf, dass er sicher vor dem dritten Werktag ankommt; kurz vor dem Stichtag ist die persönliche Übergabe der verlässlichere Weg.

Vermieter per E-Mail vorab informieren

Auf Wunsch schickt Nunc Ihrem Vermieter in Ihrem Namen eine E-Mail mit einem Link auf eine Kopie des Schreibens — nachdem Sie Ihre eigene E-Mail-Adresse über einen Bestätigungslink bestätigt haben. Die Kopie hat keine Rechtswirkung; maßgeblich bleibt das unterschriebene Original auf dem Postweg. Der Vermieter kann Rückfragen direkt an Sie richten (Antwort auf die E-Mail), findet auf der Dokumentseite den Ablauf bis zur Neuvermietung und kann der Verarbeitung seiner Adresse jederzeit widersprechen. Beide E-Mail-Adressen werden nur für diese Zustellung verwendet und spätestens 31 Tage nach dem Versand gelöscht.

Für Vermieter: was nach der Kündigung folgt

Das Beiblatt „Hinweise für Ihren Vermieter“ ist für Sie: Kündigungsbestätigung, Frist, Besichtigungen, Rückgabe mit Übergabeprotokoll, Kaution und der Zeitplan für die Neuvermietung. Ausführlich mit Mustern und Rechnern: Mieter hat gekündigt — Ablauf bis zur Neuvermietung.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen: § 568 (öffnet in neuem Tab), § 126 (öffnet in neuem Tab), § 126a (öffnet in neuem Tab), § 130 (öffnet in neuem Tab), § 164 (öffnet in neuem Tab), § 174 (öffnet in neuem Tab), § 546 (öffnet in neuem Tab), § 549 (öffnet in neuem Tab), § 551 (öffnet in neuem Tab), § 555e (öffnet in neuem Tab), § 561 (öffnet in neuem Tab), § 573c (öffnet in neuem Tab), § 575 (öffnet in neuem Tab) und § 623 BGB (öffnet in neuem Tab) sowie die in den Fußnoten genannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Letzte Prüfung: 21. September 2026. Dieser Beitrag und das Muster sind allgemeine Informationen und keine individuelle Rechtsberatung; ob eine der genannten Ausnahmen Ihren Vertrag betrifft, ergibt sich aus dem Mietvertrag.

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Häufige Fragen

Drei Monate, unabhängig davon, wie lange Sie schon in der Wohnung wohnen: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig (§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB). Geht sie dem Vermieter also bis zum dritten Werktag im Oktober zu, endet das Mietverhältnis am 31. Dezember; geht sie später zu, am 31. Januar. Die längeren Fristen nach fünf und acht Jahren gelten nur für die Kündigung durch den Vermieter. Eine kürzere Frist im Mietvertrag gilt zu Ihren Gunsten (§ 573c Abs. 4 BGB).

Der Samstag zählt als Werktag (BGH, Urteil vom 27.04.2005, VIII ZR 206/04); Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen nicht. Deshalb fragt das Formular nach dem Bundesland: Ein Landesfeiertag am Monatsanfang, etwa Heilige Drei Könige in Bayern, verschiebt den dritten Werktag. Fällt der dritte Werktag selbst auf einen Samstag, ist offen, ob § 193 BGB den Zugang am folgenden Werktag noch genügen lässt — der Bundesgerichtshof hat die Frage in demselben Urteil ausdrücklich offengelassen, Landgerichte und die überwiegende Literatur bejahen sie. Das Werkzeug rechnet mit dem Samstag als Stichtag und zeigt für einen Zugang am folgenden Werktag beide möglichen Termine an.

Ja. Stehen mehrere Personen als Mieter im Vertrag, kann nur gemeinsam gekündigt werden — persönlich oder durch einen Bevollmächtigten (§ 164 BGB), dem Schreiben sollte die Vollmacht dann beiliegen, weil der Vermieter eine Kündigung ohne Vollmachtsurkunde zurückweisen kann (§ 174 BGB). Ebenso muss die Kündigung allen Vermietern zugehen — oder der Hausverwaltung, wenn sie Erklärungen für die Vermieter entgegennimmt.

Nein. Die Kündigung braucht die Schriftform (§ 568 Abs. 1 BGB): ein Schreiben mit eigenhändiger Unterschrift im Original (§ 126 Abs. 1 BGB). Eine einfache E-Mail, ein eingescanntes PDF oder eine Nachricht im Messenger genügen nicht. Nach dem Gesetzeswortlaut kann ein elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur die Schriftform ersetzen (§ 126 Abs. 3, § 126a BGB); für die Wohnraumkündigung ist das gerichtlich nicht geklärt, der übliche Weg bleibt das Papier. Die Vorabinformation per E-Mail aus diesem Werkzeug ist nur eine Kopie ohne Rechtswirkung.

Der Tag des Zugangs entscheidet über den Stichtag (§ 130 Abs. 1 BGB). Übergeben Sie das Schreiben persönlich gegen datierte Empfangsbestätigung oder vor einem Zeugen, der das unterschriebene Schreiben gelesen hat. Beim Einwurf-Einschreiben genügt der Einlieferungsbeleg allein nicht: Erst zusammen mit der Reproduktion des Auslieferungsbelegs begründet er nach dem BGH den Anscheinsbeweis für den Zugang (Urteil vom 27.09.2016, II ZR 299/15) — fordern Sie die Reproduktion zeitnah bei der Post an.

Wenn Sie eine der Fragen zur Vertragslage mit „Ja“ oder „Weiß ich nicht“ beantworten oder offen lassen: befristeter Mietvertrag (§ 575 BGB), laufender Kündigungsausschluss, eigene vertragliche Frist, Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch oder ein möbliertes Zimmer in der Vermieterwohnung (§ 549 Abs. 2 BGB), Sonderkündigungsrecht wegen Mieterhöhung oder Modernisierung (§§ 561, 555e BGB). Dann gelten andere Regeln als die drei Monate; das Schreiben kündigt „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ und bleibt verwendbar. In diesen Fällen lohnt ein Blick in den Mietvertrag oder der Rat eines Fachanwalts für Mietrecht.

Auf Wunsch schickt Nunc dem Vermieter in Ihrem Namen eine E-Mail mit einem Link auf eine Kopie des Schreibens — nachdem Sie Ihre eigene E-Mail-Adresse bestätigt haben. Die Kopie hat keine Rechtswirkung; maßgeblich bleibt das unterschriebene Original auf dem Postweg. Beide E-Mail-Adressen werden nur für diese Zustellung verwendet und spätestens 31 Tage nach dem Versand gelöscht.

Während der Bearbeitung bleiben sie in Ihrem Browser-Tab. Beim PDF-Export werden sie verschlüsselt an Nunc übertragen und nicht gespeichert; die Word-Datei entsteht direkt im Browser. Erst wenn Sie das Schreiben in Ihrem Konto speichern oder den Vermieter vorab informieren lassen, liegt es bei Nunc — nur für Sie sichtbar beziehungsweise nur für die Zustellung. Namen und Daten werden nicht als Analyseereignisse erfasst. Mehr dazu im Datenschutz.

Wenn die Kündigung raus ist

Dieser Beitrag gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Mietrecht und Steuern wenden Sie sich bitte an eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Steuerberatung.