Pflichtangaben in der Wohnungsanzeige: Vermieter-Checkliste
Inhalt
Kurz zusammengefasst: Liegt bei Aufgabe der Immobilienanzeige ein Energieausweis vor und enthält die Anzeige kommerzielle Medien, verlangt § 87 des geltenden Gebäudemodernisierungsgesetzs bestimmte Energieangaben.[1] Übernehmen Sie diese direkt aus dem Ausweis. Mietpreis, Nebenkosten, Kaution und Wohnfläche sollten Sie zusätzlich vollständig und widerspruchsfrei darstellen, auch wenn nicht jede dieser Angaben aus derselben gesetzlichen Anzeigenpflicht stammt.
Bei „Pflichtangaben“ werden häufig drei Dinge vermischt: ausdrücklich gesetzlich vorgeschriebene Energieangaben, Angaben für ein transparentes Angebot und Informationen, die erst vor oder beim Vertrag relevant werden. Die folgende Trennung verhindert sowohl Lücken als auch falsche Rechtssicherheitsversprechen.
Energieangaben nach § 87 GModG
Wenn vor Veröffentlichung bereits ein Energieausweis vorliegt und Sie die Anzeige in kommerziellen Medien aufgeben, sind nach § 87 Gebäudemodernisierungsgesetz abhängig vom Ausweistyp insbesondere anzugeben:
- Art des Energieausweises: Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis
- im Ausweis genannter Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
- wesentlicher Energieträger für die Heizung
- Baujahr des Gebäudes, soweit im Energieausweis genannt
- Energieeffizienzklasse, soweit im Energieausweis genannt
Bei Nichtwohngebäuden gelten zusätzliche beziehungsweise getrennte Werte für Strom und Wärme. Dieser Beitrag behandelt Wohnungsvermietung.
Arbeitsregel: Schreiben Sie Werte einschließlich Einheit exakt ab. Erfinden, schätzen oder berechnen Sie keine Effizienzklasse. Verbindliche Grundlage ist der Wortlaut von § 87 GModG (öffnet in neuem Tab); die Bereitstellung und Vorlage des Energieausweises regeln insbesondere § 80 GModG (öffnet in neuem Tab).
Beispiel für einen Energieblock
Energieverbrauchsausweis, Endenergieverbrauch 92 kWh/(m²·a), wesentlicher Energieträger Erdgas, Baujahr laut Energieausweis 1998, Energieeffizienzklasse C.
Das ist ein fiktives Formatbeispiel. Verwenden Sie ausschließlich die Angaben aus dem Ausweis Ihres Gebäudes.
Angebotsangaben, die Interessenten benötigen
Folgende Informationen vermeiden Missverständnisse und Rückfragen, auch wenn sie nicht alle Teil von § 87 GModG sind:
| Bereich | Konkret angeben |
|---|---|
| Objekt | Wohnungsart, Wohnfläche, Zimmer, Etage, Verfügbarkeit |
| Monatliche Kosten | Kaltmiete, Betriebskostenvorauszahlung oder -pauschale, Heizkosten-Einordnung |
| Weitere Kosten | Stellplatz, Einbauküche oder sonstige separat berechnete Positionen |
| Einmalige Sicherheit | Höhe der Mietkaution; bei Wohnraum grundsätzlich höchstens drei Monatskaltmieten nach § 551 BGB |
| Bedingungen | Befristung, Möblierung und relevante Nutzungseinschränkungen klar benennen |
Zur Kaution siehe den amtlichen § 551 BGB (öffnet in neuem Tab). Bei Fragen zur zulässigen Miethöhe hilft unser Beitrag zur Mietpreisbremse für Vermieter; eine individuelle Rechtsprüfung ersetzt er nicht.
Was nicht öffentlich in die Anzeige gehört
Veröffentlichen Sie keine Ausweisdaten, Kontonummern, vollständigen Energieausweis-Scans mit unnötigen personenbezogenen Angaben oder Daten aktueller Mieter. Anforderungen an Interessenten gehören in einen datensparsamen, gestuften Bewerbungsprozess.
Auch Auswahlformulierungen verdienen eine Prüfung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt unter anderem vor Benachteiligung wegen bestimmter Merkmale; bei Wohnraum gelten besondere Regeln und Ausnahmen. Der amtliche Einstieg ist § 19 AGG (öffnet in neuem Tab). Formulieren Sie objektbezogen, nicht anhand persönlicher Zuschreibungen.
Checkliste unmittelbar vor „Veröffentlichen“
- Gültigen Energieausweis herangezogen, sofern er bereits vorliegt
- Ausweisart, Kennwert mit Einheit, Energieträger, Baujahr und Klasse korrekt übertragen
- Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten und Zusatzkosten eindeutig getrennt
- Fläche, Zimmer, Etage und Bezugsdatum überall identisch
- Kaution korrekt bezeichnet und begrenzt
- Befristung oder Möblierung nicht im Kleingedruckten versteckt
- Keine personenbezogenen Daten aktueller Bewohner veröffentlicht
- Auswahltext auf diskriminierende Formulierungen geprüft
Der nächste Schritt
Setzen Sie die geprüften Daten mit dem Aufbau für ein vollständiges Wohnungsinserat zusammen. Nunc kann daraus ein Wohnungsinserat online erstellen; die inhaltliche und rechtliche Endkontrolle bleibt bei Ihnen.
Quellenstand: 23. August 2026. Gesetzesfassungen und Einzelfälle können sich ändern. Prüfen Sie vor Veröffentlichung die aktuelle amtliche Fassung oder holen Sie Rechtsberatung ein.
Über den Autor
Nicolai Schmid, Gründer von Nunc MietProfi. Hat selbst mehrere Wohnungen privat vermietet und mit Nunc MietProfi Dutzende Vermietungen begleitet — von der ersten Anzeige bis zur Vertragsunterschrift. Mehr über den Autor
Dieser Beitrag gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Mietrecht und Steuern wenden Sie sich bitte an eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Steuerberatung.