Erinnerung per E-Mail
Nebenkostenabrechnung 2026: rechtzeitig erinnert
Die Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr 2026 muss dem Mieter bis zum 31. Dezember 2027 zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Wir schreiben Ihnen zweimal — Anfang Oktober und Anfang Dezember 2027 — mit dem Datum und den drei Schritten bis dahin: Belege, Abrechnung, Zugang. Sonst nichts.
Sie meinen die Abrechnung für 2025? Erinnerung für 2025 bestellen. Zur Frist selbst: Nebenkostenabrechnung: Frist und Zugang.