Erinnerung per E-Mail

Nebenkostenabrechnung 2025: rechtzeitig erinnert

Die Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr 2025 muss dem Mieter bis zum 31. Dezember 2026 zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Wir schreiben Ihnen zweimal — Anfang Oktober und Anfang Dezember 2026 — mit dem Datum und den drei Schritten bis dahin: Belege, Abrechnung, Zugang. Sonst nichts.